Datenschutz
Datenschutz ist kein Luxus sondern gesetzlich vorgeschrieben!
Die Pflicht eines Unternehmens zur Schaffung einer sicheren IT-Struktur ist im Datenschutzrecht [BundesDatenSchutzGesetz im TeleKommunikations Gesetz und im Gesetz zu Kontrolle und Transparenz] begründet.
Das Bundesdatenschutz Gesetz schreibt den Umgang mit persönlichen Daten von Kunden, Geschäftpartnern und Mitarbeitern vor. Es beinhaltet u.a. die Vorschrift zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn mehr als 9 Mitarbeiter ( incl. Teilzeitkräfte, Aushilfen, Azubi ) personenbezogene Daten mittels EDV bearbeiten.
Werden so genannte "sensible Daten", das sind Daten über Gesundheit, die Leistungsfähigkeit oder Religion und ethnische Herkunft verarbeitet, muß in jedem Fall ein DSB bestellt werden. Verstöße werden mit Bußgeld von bis zu 25.000,- Euro geahndet.
Wenn Mitarbeiter den PC an ihrem Arbeitsplatz auch für privates E-Mailen und -Surfen nutzen dürfen, müssen die einschlägigen Vorschriften des Telekommunikations Gesetzes (TKG) beachtet werden, sonst droht auch hier ein Bußgeld sowie die Strafbarkeit nach §206 des Strafgesetzbuches (STGB).
GmbH-Geschäftführer und Vorstände einer AG sind nach dem KonTraG verpflichtet, ein Risiko-Früherkennungssystem einzuführen um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Dieses System muß auch den IT-Bereich umfassen ( Zugriff auf Daten im Notfall ). Versagt das Konzept, haftet die Unternehmensführung persönlich.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen geprüften Datenschutzbeauftragten (externer DSB) gemäß dem Bundesdatenschutz Gesetzes zu bestellen der Sie bei der Umsetzung der o.a. Vorschriften unterstützt.
Sollten Sie Ihren Firmensitz außerhalb unserer Region haben, nennen wir Ihnen gerne einen ebenso qualifizierten Partner aus dem bundesweiten comTeam-Systemhausverbund.